Verhaltenskodex

COFRA hat sich stets dazu verpflichtet, soziale, Umwelt- und Sicherheitsnormen einzuhalten.

Von allen Lieferanten erwartet COFRA, dass sie sich gegenseitig dazu verpflichten, die gleichen sozialen, Umwelt- und Sicherheitsnormen einzuhalten.

COFRA legt seinen eigenen VERHALTENSKODEX allen Stakeholdern vor, um sein Engagement hervorzuheben, zu erklären und zu teilen.

COFRA verbreitet den folgenden VERHALTENSKODEX, um seine sozialen und wirtschaftlichen Standards im Rahmen seiner Unternehmenspolitik zu deklarieren und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um diese umzusetzen und einzuhalten.

COFRA verpflichtet sich kontinuierlich dazu:

ACHTUNG DER MENSCHENRECHTEDas Unternehmen respektiert die Rechte jeder Person gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.
ACHTUNG DER GRUNDSÄTZE UND ARBEITSRECHTE

Die IAO-Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit, die 1998 angenommen wurde, drückt das Engagement von Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern aus, grundlegende menschliche Werte zu unterstützen, die für unser soziales und wirtschaftliches Leben von vitaler Bedeutung sind. Die Erklärung deckt vier Bereiche ab:

Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen:
  • - Das Unternehmen respektiert das Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften ihrer Wahl zu bilden und beizutreten und kollektiv zu verhandeln.
  • - Das Unternehmen hält sich an die Gesetze und Branchenstandards in Bezug auf die Arbeitszeit.
Die Abschaffung von Zwangs- und Pflichtarbeit:- Das Unternehmen nutzt keine Zwangsarbeit. Die Abschaffung der Kinderarbeit:- Das Unternehmen respektiert die Rechte von Kindern auf Bildung und erlaubt oder duldet keine Kinderarbeit. Kinderarbeit bezieht sich auf jede Arbeit, die von Personen unter 15 Jahren geleistet wird, es sei denn, lokale Gesetze legen ein höheres Mindestalter und/oder Schulpflicht fest. Die Beseitigung der Diskriminierung am Arbeitsplatz:- Das Unternehmen bietet seinen Mitarbeitern Chancengleichheit und diskriminiert nicht aufgrund von Rasse, Geschlecht, Alter, Religion, Familienstand oder sexueller Ausrichtung.
ACHTUNG DER GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
  1. 1. Aufgaben an Arbeitnehmer unter Berücksichtigung ihrer Fähigkeiten und Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu übertragen;
  2. 2. Seine Mitarbeiter kontinuierlich auf die mit der beruflichen Tätigkeit verbundenen Risiken aufmerksam zu machen, zu informieren und auszubilden;
  3. 3. Angemessene kollektive Schutzausrüstung (PSA) und persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitzustellen;
  4. 4. Seine Mitarbeiter gemäß den Bestimmungen der geltenden Vorschriften einer medizinischen Überwachung zu unterziehen;
  5. 5. Mitarbeiter im Voraus zu benennen, die für die Umsetzung von Brandschutz- und Brandbekämpfungsmaßnahmen, die Evakuierung von Arbeitsplätzen im Falle einer ernsthaften und unmittelbaren Gefahr, Rettung, Erste Hilfe und im Allgemeinen für die Notfallbewältigung verantwortlich sind;
  6. 6. Von Einzelarbeitnehmern zu verlangen, dass sie geltendes Recht sowie die Unternehmensbestimmungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und zur Verwendung der bereitgestellten kollektiven Schutzausrüstung und persönlichen Schutzausrüstung einhalten;
  7. 7. Geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die ergriffenen technischen Maßnahmen keine Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung darstellen oder die äußere Umwelt beeinträchtigen, und regelmäßig die anhaltende Abwesenheit von Risiken zu überprüfen;
  8. 8. Präventionsmaßnahmen bei organisatorischen und produktionsbedingten Änderungen zu aktualisieren, die sich auf Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz auswirken, oder je nach Entwicklung der Präventions- und Schutztechniken.
ACHTUNG DER UMWELT

Das Unternehmen bemüht sich, Umweltrisiken zu minimieren und zur Verbesserung der Umweltleistung beizutragen, indem es die Achtung aller natürlichen Ressourcen fördert und die Umweltbedingungen im Kontext seiner Tätigkeit dynamisch und kontinuierlich verbessert. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die relevanten Ziele zu erreichen, verpflichtet es sich:

  1. 1. Stets die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten sowie andere Verpflichtungen zu erfüllen, die das Unternehmen direkt mit den Umweltaspekten seiner Aktivitäten verknüpft;
  2. 2. Eine Organisationsstruktur zu wahren, die sich der Umweltthematik bewusst ist, damit sie durch die notwendige technische Kompetenz und im Einklang mit den Prinzipien der kontinuierlichen Verbesserung bestrebt ist, bestehende Anlagen und Technologien zu optimieren, um Energieressourcen im Rahmen aller unserer Aktivitäten zu sparen; den Energieverbrauch zu reduzieren und sich an der Reduzierung der globalen Erwärmung zu beteiligen; den Umweltaspekt angemessen bei der Einführung neuer Technologien und Verfahren zu berücksichtigen; unter Wahrung einer wirtschaftlich machbaren Anwendung der besten verfügbaren Techniken;
  3. 3. Die Umweltbewusstsein des Personals durch Informationen, Schulungen und Lehren zu fördern. Dabei wird berücksichtigt, dass der Umweltschutz des Unternehmens nur dann möglich ist, wenn alle Mitarbeiter auf allen Ebenen sich dessen bewusst sind;
  4. 4. Die Umweltauswirkungen des Unternehmens kontinuierlich zu dokumentieren und zu überwachen; diese Informationen sollten im Rahmen eines offenen Dialogs mit den Behörden veröffentlicht werden.
  5. 5. Investitionen und neue Verfahren im Voraus mit den zuständigen Behörden zu besprechen, um präventive Maßnahmen gegen mögliche Quellen von Verschmutzung festzulegen;
  6. 6. Potenzielle Gefahren durch ein Risikomanagementsystem so weit wie möglich zu minimieren, wobei die Bedeutung der Verhinderung möglicher Unfallfolgen für Mensch und Umwelt berücksichtigt wird;
  7. 7. Kunden, Lieferanten und verantwortlichen Unternehmen sowie interessierten Personen regelmäßig über die für den Umweltschutz ergriffenen Maßnahmen zu informieren;
  8. 8. Lieferanten dazu zu ermutigen, akzeptable Umweltstandards anzunehmen und einzuhalten;
  9. 9. Saubere Energie zu erzeugen, um CO2-Emissionen in die Atmosphäre zu vermeiden;
  10. 10. Die Deponierung von Abfällen zu vermeiden und stattdessen deren Wiederverwertung und Wiederverwendung zu fördern.
ACHTUNG DER UMWELT

Das Unternehmen bemüht sich, Umweltrisiken zu minimieren und zur Verbesserung der Umweltleistung beizutragen, indem es die Achtung aller natürlichen Ressourcen fördert und die Umweltbedingungen im Kontext seiner Tätigkeit dynamisch und kontinuierlich verbessert. Um dieser Verantwortung gerecht zu werden und die relevanten Ziele zu erreichen, verpflichtet es sich:

  • - keine SVHC-Stoffe (Substance of Very High Concern) enthalten;
  • - keine Stoffe enthalten, die in der Anhang XIV der REACH-Verordnung aufgeführt sind;
  • - keine Stoffe enthalten, die in der Liste der besorgniserregenden Stoffe aufgeführt sind und ständig aktualisiert werden;
  • - wenn sie Stoffe enthalten, die Beschränkungen unterliegen (Anhang XVII von REACH), die entsprechenden Verwendungsbeschränkungen einhalten.

Darüber hinaus werden für den Fall, dass ein Artikel eine SVHC (Substance of Very High Concern) oder in der Liste der besorgniserregenden Stoffe enthaltende Substanz in Konzentrationen über 0,1 % in Gewicht enthält, ausreichende Informationen bereitgestellt, einschließlich des Substanznamens und Anweisungen für die sichere Verwendung des Artikels (Artikel 59.1 von REACH).

Die Geschäftsführung